Jugendweihe Ostthüringen e.V.
Vertragspartner 1: Jugendweihe Ostthüringen e. V. (JWOT)
Vertragspartner 2: durch Unterschrift ausgewiesene Erziehungsberechtigte bzw. Vertretungsberechtigte
1.
Anbieter und Vertragspartner ist der Verein Jugendweihe Ostthüringen e. V.. Alle Informationen zu Jugendweihe Ostthüringen e. V. finden Sie auf der Internetseite www.jugendweihe-ostthueringen.de im Impressum beziehungsweise in den Informationsmaterialien des Vereins.
2.
Die Teilnehmergebühr an der Jugendweihe beträgt 110,00 €.
In dieser Gebühr sind enthalten:
Feierkosten, Geschenkbuch, Urkunde, Blumen, Dekoration, Technik, Künstler, Saalmiete, GEMA, Beiträge zur Künstlersozialkasse, 6 Gästekarten (durch Coronaeinschränkungen kann es zu weniger Gästekarten kommen)
Sach- und Personalkosten Vorbereitung und Durchführung der Feiern: Kommunikation, Druck und Portokosten, Bearbeitung der Bilder, Gehälter, Ehrenamtsmittel, Mitgliederarbeit, Versicherungen, Miete, Telefon, Reisekosten zu Elternabenden und Sprechtagen, Büromaterial, Grundmittel, Mittel für offenen Jugendarbeit und Mitgliedsbeitrag beim Landesverband sowie Bundesverband.
Für Geschwisterkinder, die in einem Haushalt leben und die im gleichen Jahr an der Jugendweihe teilnehmen, beträgt die Gebühr 80,00 € je Jugendlichen. Die Familie erhält insgesamt 6 Gästekarten. (durch Coronaeinschränkungen kann es zu weniger Gästekarten kommen)
Alle Preise werden per Beschluss des Vorstandes von Jugendweihe Ostthüringen e. V. festgelegt. Die Kalkulation für die Preise ist nicht öffentlich. Diese Preise sind von der MwSt befreit.
3.
Vertragspartner 2 kann innerhalb von 4 Wochen von der Anmeldung zur Jugendweihe schriftlich zurücktreten und den gezahlten Betrag, abzüglich 30€ Verwaltungsgebühr, zurückerhalten. Nachträglich hat Vertragspartner 2 keine Ersatzansprüche.
4.
Die JWOT hat das Recht, Veranstaltungen aus von ihr nicht zu vertretendem Grund abzusagen oder zu verschieben. Sollten nicht beeinflussbare Änderungen eines Termins und/oder Ortes eintreten, versucht die JWOT einen alternativen Termin anzubieten. Dies kann u. a. zu einer Reduzierung der Gästekarten führen. Ein Anspruch auf Auszahlung der nicht verfügbaren Gästekarten besteht nicht. Dieser neue Termin richtet sich nach den freien Kapazitäten der Veranstaltungshäuser und der internen Planung der JWOT. Nicht beeinflussbare Gründe sind z. B. Kündigung durch Vertragspartner, die Absage/Verschiebung der Veranstaltungen auf Grund einer behördlichen Anordnung oder höheren Gewalt. Unabwendbare Ereignisse sind z. B. Naturkatastrophen jeder Art, Pandemien, Unwetter, Brand, Hochwasser usw. Sollte vom Vertragspartner 2 der Ersatztermin nicht in Anspruch genommen werden bzw. eine Absage der Feier durch den Vertragspartner 1 erfolgen, erstattet JWOT einen Betrag in Höhe der zu erwarteten Feierkosten.
5.
Mit der Unterschrift auf der Anmeldung erklärt sich Vertragspartner 2 damit einverstanden, dass Jugendweihe Ostthüringen e.V. Fotos von Veranstaltungen der offenen Jugendarbeit für Vereinszwecke nutzen kann. Einzelfotos sind davon ausgeschlossen.
Gera 31.08.2022